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Auslagerung Beauftragte – Prüfungssichere Auslagerungen mit S&P Auslagerungs-Lösungen – Sie suchen einen Geldwäsche Officer? Das S&P Team unterstützt Sie bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten
Wir bieten Auslagerungslösungen für den Geldwäschebeauftragten. Zu unseren Branchen zählen Nicht-Finanzunternehmen und Finanz-Unternehmen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Risikomanagements zur Geldwäscheprävention übernehmen wir folgende Aufgaben:
Bestellung als Geldwäschebeauftragter
? Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung des GwG sowie anderer
gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens
zur Geldwäscheprävention.? Als Geldwäschebeauftragter beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung
hinsichtlich bestehender Pflichten zur Geldwäscheprävention und sind zuständig für die
Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.? Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen
Zeitabständen auf ihre GwG-Konformität.? Als Geldwäschebeauftragte übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter
Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die
Unternehmensleitung.Auch Nicht-Finanzunternehmen benötigen ein System zur Geldwäscheprävention
Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.Unter anderem richtet es sich das Geldwäschegesetz an folgende Nicht-Finanzunternehmen:
? Güterhändler (jede Person, die gewerbliche Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen
Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt),? Rechtsdienstleister (nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen gemäß § 10
des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wenn sie für Mandanten bestimmte Geschäfte planen und
durchführen),? Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie bestimmte
Dienstleistungen erbringen (z. B. Vorratsgesellschaften anbieten),? Immobilienmakler, d. h. jede Person, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken
oder grundstücksgleichen Rechten vermittelt,
Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des Geldwäschebeauftragten. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S&P Team Geldwäscheprävention-Compliance, Email: a.schulz@sp-partners.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Schulz & Cie Consulting
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring bei München
Deutschlandfon ..: +49 89/452 429 70 101
fax ..: +49 89/452 429 70 299
web ..: http://www.schulz-beratung.de
email : contact@sp-partners.deS&P Unternehmensberatung Profil: starkes Netzwerk – langjährige Erfahrung und Branchenkompetenz!
Unternehmensberatung Profil: Schulz & Partner umfasst ein starkes Netzwerk von erfahrenen Beratern und Experten, die partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Wir sind europaweit für unsere Mandanten tätig. Unsere Büros finden Sie in München und in London.
Wir arbeiten in schlanken und überschaubaren Teams, welche Lösungen und Ideen ins Unternehmen hineintragen, das ist unser Unternehmensberatung Profil.
Die Mitarbeiter profitieren von unseren S&P-Tools, welche eine sichere und rasche Handhabe in der Praxis ermöglichen. So kann jeder Mitarbeiter seine Kompetenz voll entfalten.
Davon profitieren alle – Mitarbeiter, Unternehmen und Kunden.Gerne stellen wir uns auch schwierigen Situationen und Problemen. Wir sind belastbar, arbeiten mit „Herzblut“ und lassen unsere Kunden nicht im Stich!
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
Ihr S&P-Team
Pressekontakt:
Schulz & Cie Consulting
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring bei Münchenfon ..: +49 89/452 429 70 101
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email : contact@sp-partners.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Auslagerung des Geldwäschebeauftragten -Nicht-Finanzunternehmen -S&P
auf News im Internet publiziert am 10. Februar 2019 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde 124 x angesehen
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