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Der Halternder Energiedienstleister TEBO GmbH veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen Wissenswertes über Neuerungen in der Energiewirtschaft
Um die gesellschaftlich gesteckten Klimaziele zu erreichen ist es notwendig, in den kommenden Jahren eine beträchtliche Anzahl an Wärmepumpen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Batteriespeichern zu installieren. Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen künftig ohne lange Wartezeiten an das lokal vorhandene Stromnetz angeschlossen werden können, wobei gleichzeitig eine zuverlässige Integration in dieses gewährleistet sein muss.
Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 27.11.2023 neue Regeln zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen sowie eine neue Anreizsystematik gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt. Diese Regelungen ermöglichen eine unmittelbare Anbindung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das vorhandene Netz und gewähren den Kundinnen und Kunden gleichzeitig reduzierte Netzentgelte. Im Gegenzug dazu müssen diese Anlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Bezugsleistung bei hoher Netzauslastung zulassen und somit durch den lokalen Netzbetreiber steuerbar sein.
In die Gruppe der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen fallen folgende Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:
1. Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen
2. private Ladepunkte (z.B. Wallboxen)
3. Batteriespeicher
4. Klimageräte für RaumkühlungDie Steuerung kann durch den lokalen Netzbetreiber über ein Home Energy Management System oder eine direkte Ansteuerung der Anlage umgesetzt werden.
Die Regelungen gelten verpflichtend für Anlagen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. Für Anlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden gibt es Übergangsreglungen.
So funktioniert es: ist das Stromnetz überlastet, begrenzt der Netzbetreiber die Last auf 4,2kW je Anlage, sofern sie stufenwiese reduziert werden kann. Auf diese Steuerung wird allerdings nur in Notfällen zurückgegriffen. Bei Wärmepumpen und Klimaanlagen mit einer Leistung von mehr als 11 kW wird die Leistung auf bis zu 40% reduziert.
Es gibt 2 Arten der Netzentgeltreduzierung: beim Modul 1 erhält man einen netzbetreiberspezifischen Pauschalbetrag während man bei Modul 2 eine prozentuale Reduzierung der Netzentgelte erhält. Hier ist allerdings ein gesonderter Zähler für die abschaltbare Last erforderlich.
Die Steuerung der abschaltbaren Last erfolgt nach Vorgabe des Netzbetreibers über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Der Betreiber der Anlage muß der Steuerbarkeit zustimmen und hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Anlage abschalten bzw. reduzieren lässt.
TEBO empfiehlt, sich zeitnah für ein Entlastungsmodul zu entscheiden und Kontakt zum Netzbetreiber aufzunehmen und zu informieren, dass man an dem Verfahren teilnehmen möchte. Gerne gibt die TEBO über die Kontaktinformationen unter www.tebogmbh.de weitere Hinweise und Informationen zu den Regelungen nach § 14.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Tebo GmbH
Herr Bernd Bose
An der Ziegelei 32
45721 Haltern am See
Deutschlandfon ..: ?+49 2364 50446411?
web ..: http://www.tebogmbh.de
email : bernd.bose@tebogmbh.deDie TEBO GmbH entwickelt und realisiert für die Industrie und Handel, für klein- und mittelständische Unternehmen sowie für Energieversorger individuelle Energielösungen. Gleichzeitig zählt die gesetzeskonforme Messung diverser Energiearten zum Leistungsportfolio.
Pressekontakt:
engelconsult
Herr Hans-Michael Engel
Am Ruhrstein 15
45133 Essenfon ..: +492014554151
web ..: http://www.engel-consult.de
email : info@engel-consult.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Der Halterner Energiedienstleister TEBO informiert über Einsparungen durch steuerbare Verbrauchseinrichtungen
auf News im Internet publiziert am 4. September 2024 in der Rubrik Presse - News
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