-
Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach erläutert, welche rechtlichen Voraussetzungen bei Massenentlassungen zu beachten sind.
Als Rechtsanwalt für Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Vertrags-, Familien- und Erbrecht wird Dr. Patrick Stach häufig von Unternehmen angefragt, welche rechtlichen Voraussetzungen und Folgen bei einer Massenentlassungen zu beachten sind.
o Wann spricht man von einer Massenentlassung?
o Was muss ein Unternehmen bei einer Massenentlassung beachten?
o Was passiert bei einer Missachtung der Vorgaben?
o Was versteht man unter Überbrückungsleistungen?WANN SPRICHT MAN VON EINER MASSENENTLASSUNG?
Laut Dr. Patrick Stach basiert die Entlassung mehrerer Beschäftigter in der Regel auf wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen des Unternehmens. Eine Massenentlassung liegt nach Gesetz (Art. 335d OR) vor, wenn ein Betrieb, abhängig von seiner Betriebsgrösse, eine Mindestzahl an Kündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ausspricht, wobei die Gründe zur Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Person der Arbeitnehmenden stehen.
Der Schwellenwert, ab dem von einer Massenentlassung die Rede ist, variiert je nach Grösse des Unternehmens. Bei einem kleinen Betrieb mit 20 bis 99 Mitarbeitern liegt bereits bei der Kündigung von zehn Personen eine Massenentlassung vor, bei einem grossen Betrieb muss hingegen das Arbeitsverhältnis von zehn Prozent der Mitarbeiter aufgekündigt werden, damit der rechtliche Begriff der Massenentlassung erfüllt ist. Bei Betrieben mit weniger als 21 Arbeitnehmenden oder wenn weniger als 10 Arbeit-nehmende von einer Entlassung betroffen sind, liegt keine Massenentlassung vor.
WAS MUSS EIN UNTERNEHMEN BEI EINER MASSENENTLASSUNG BEACHTEN?
Dr. Patrick Stach weiss, dass Massenentlassungen nie eine angenehme Sache sind. Trotz aller Emotionen müssen dabei allerdings ein paar bestimmte Grundsätze eingehalten werden. So muss die Arbeitnehmerschaft gemäss Art. 335f Abs. 3 lit. a-d OR über folgende Mindestinformationen schriftlich informiert werden:
o die Gründe der Massenentlassung
o die Zahl der betroffenen Arbeitnehmenden
o die Zahl der im Betrieb in der Regel beschäftigten Arbeitnehmenden
o den Zeitraum, in dem die Kündigungen ausgesprochen werden sollenDarüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gekündigten anzuhören und ihnen die Möglichkeit zu geben, Alternativvorschläge zu unterbreiten. Des Weiteren muss der Arbeitgeber dem kantonalen Arbeitsamt ein Informationsschreiben zukommen lassen, in dem er von der bevorstehenden Massenentlassung berichtet. Eine Kopie dieser Anzeige ist den Arbeitnehmenden zuzustellen.
WAS PASSIERT BEI EINER MISSACHTUNG DER VORGABEN?
Widersetzt sich der Arbeitgeber diesen gesetzlichen Vorgaben, können die Kündigungen Dr. Patrick Stach zufolge gem. Art. 336 Abs. 2 lit. c OR als missbräuchlich angefochten werden, was für den Unternehmer eine Entschädigung von bis zu zwei Monatslöhnen zufolge haben kann. Des Weiteren sieht das Gesetz bei einer Missachtung der Anzeige ans Arbeitsamt eine Geldbusse von bis zu CHF 40’000 vor. Dr. Patrick Stach empfiehlt daher, im Falle einer beabsichtigten Massenentlassung einen Rechtsberater beizuziehen, um eventuelle Fehler zu vermeiden.
WAS VERSTEHT MAN UNTER ÜBERBRÜCKUNGSLEISTUNGEN?
Dr. Patrick Stach erläutert, dass das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose seit Juni 2021 unter gewissen Umständen Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vorsieht. Demnach können Personen, die nach ihrem 58. Lebensjahr arbeitslos wurden und erst nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen bis zum Bezug einer Altersrente geltend machen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallen
Schweizfon ..: +41 (0)71 278 78 28
fax ..: +41 (0)71 278 78 29
web ..: https://stach.ch/
email : info@stach.chPROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.
Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.
Pressekontakt:
Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallenfon ..: +41 (0)71 278 78 28
web ..: https://stach.ch/
email : stach-ra@clickonmedia-mail.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Dr. Patrick Stach: Massenentlassungen
auf News im Internet publiziert am 10. Februar 2022 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde 22 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-im-Internet.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
News im Web, News, News lesen, informieren, News schreiben
News die ankommen, im Web, News im Internet, Nachrichten
News veröffentlichen, Werbung online, Pressemitteilungen
Content Plattform, Imagewerbung, Pressemitteilungen lesen, Pressetexte
Pressemitteilung, Pressetexte schreiben, Pressemitteilung schreiben
Öffentlichkeitsarbeit, Public Relation, Pressearbeit
Dr. Patrick Stach: Massenentlassungen
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 55 Sekunden
News-ID 121901
suchen auf News im Internet
News im Internet – neuer Content
- Sie können sich auf umweltschonende Weise von alten Firmenrechnern trennen.
- FTS Hennig präsentiert eigene innovative 5G Router und Antennen für Spitzenleistung
- Haomo.AI sammelt 300 Millionen RMB in Serie B2, um die Führung im autonomen Fahren zu behalten
- Qualcomm und Haomo.AI kündigen intelligente Fahrlösung an, betrieben durch die Snapdragon Ride Plattform.
- Online informieren übers Auslandsjahr im Mai mit Schulen aus Kanada & Down Under: Neues Wintersport-Stipendium
- Thematische Technikaffinität (zum Beispiel zu Wärmepumpen) bei SEO-Contests!
- „Shvayg, mayn Harts“: Kölner Akademie präsentiert ein einzigartiges jiddisches Konzert
- Warum ist „Customer First“ so wichtig?
News im Internet veröffentlichen
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Internet (online PR). Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News im Internet manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "News im Internet" erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
News im Internet manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "News im Internet" erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
News im Internet – Archiv
News im Internet