• Die Qualitätsprüfung von Pflegeheimen war in der Vergangenheit häufig Kritik ausgesetzt. Der „mangelhaften Aussagekraft der Noten“, so der häufigste Vorwurf, soll nun ein neues System entgegenwirken.

    BildPflegeheime wurden bisher durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einer Qualitätsprüfung unterzogen und erhielten daraufhin so genannte „Pflegenoten“. Dieses System hat in der Vergangenheit viel Kritik geerntet, unter anderem, weil es zu wenig transparent sei. So konnte es durchaus vorkommen, dass Pflegemängel wie zum Beispiel vernachlässigte Patienten durch eine andere Komponente wie hervorragendes Essen ausgeglichen wurden und somit eine Pflegenote vergeben wurde, die dem Gesamtbild nicht entsprach.

    Ab 1. Oktober 2019 trat ein neues Qualitätssystem in Kraft, das die Pflegenoten ablöst und so zu mehr Transparenz verhelfen soll. Dr. iur. Christoph Roos, Experte für Medizinrecht und Rechtsanwalt in Bonn, hat sich mit dem neuen zweistufigen System auseinandergesetzt. „Im Rahmen der ersten Stufe wird eine Qualitätserhebung und -prüfung durchgeführt. Der Zustand von rund 13.000 Pflegeheimen in Deutschland wird erhoben, und zwar im Zuge eines internen Qualitätsmanagements. Die festgelegten Faktoren werden zweimal pro Jahr überprüft, an jedem Bewohner“, erklärt Dr. iur. Christoph Roos den ersten Teil der neuen Qualitätsprüfung.

    Die zweite Stufe beinhaltet eine externe Qualitätsprüfung durch Prüfer der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Die Qualität der Pflegeheime wird anhand von 24 Aspekten geprüft, dazu gehören auch Gespräche mit Mitarbeitern und Bewohnern. Den Prüfern soll neben der Prüfungsfunktion auch eine Beratungsfunktion zukommen, was zur Qualitätssteigerung der Pflege beitragen soll.

    Ziel der neuen Qualitätsprüfung ist, dass die gesammelten Daten den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Auswahl eines bestimmten Pflegeheims erleichtern soll. Sie können anhand der geprüften Faktoren einfacher erkennen, wie gut oder schlecht ein bestimmtes Pflegeheim bei bestimmten Aspekten abgeschnitten hat.

    Die Qualitätsprüfung durch die Prüfer soll übrigens alle 14 Monate stattfinden, bei gutem Abschneiden wird der Prüfungszeitrum auf 24 Monate ausgedehnt.

    Den kompletten Fachartikel mit allen Fakten zum Thema können Interessierte auf der Website von Roos Nelskamp Schumacher & Partner nachlesen. Im Blogbereich der Seite finden sich regelmäßig spannende Beiträge zu verschiedenen Rechtsthemen: www.rnsp.de.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte
    Herr Dr. iur. Christoph Roos
    Kapuzinerstraße 11
    53111 Bonn
    Deutschland

    fon ..: +49 228 908 728 0
    fax ..: +49 228 908 728 11
    web ..: https://www.rnsp.de/
    email : bonn@rnsp.de

    „Roos Nelskamp Schumacher & Partner“ ist eine 2008 gegründete überörtliche Anwaltssozietät mit 22 Berufsträgern und Standorten in Bonn, Berlin und Leipzig.

    Wir bieten Rechtsberatung und -vertretung für in- und ausländische Mandanten in allen wirtschaftsrechtlichen Bereichen mit den Schwerpunkten Arbeit & Soziales, Medizin & Gesundheit, Gewerblicher Rechts- & Markenschutz, Immobilien und Projekte, Bauen und Planen sowie Haftung und Versicherung.

    Wir arbeiten innerhalb unseres Netzwerks mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und Medizinern zusammen.

    Pressekontakt:

    Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte
    Herr Dr. iur. Christoph Roos
    Kapuzinerstraße 11
    53111 Bonn

    fon ..: +49 228 908 728 0
    web ..: https://www.rnsp.de/
    email : presse@romanahasenoehrl.at


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Medizinrecht: Neues Qualitätssystem für stationäre Pflege in Pflegeheimen

    auf News im Internet publiziert am 4. November 2019 in der Rubrik Presse - News
    Artikel wurde 74 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-im-Internet.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:



    News im Web, News, News lesen, informieren, News schreiben
    News die ankommen, im Web, News im Internet, Nachrichten
    News veröffentlichen, Werbung online, Pressemitteilungen
    Content Plattform, Imagewerbung, Pressemitteilungen lesen, Pressetexte
    Pressemitteilung, Pressetexte schreiben, Pressemitteilung schreiben
    Öffentlichkeitsarbeit, Public Relation, Pressearbeit