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Seit 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz in Deutschland in vollem Umfang. Die Pro DP Verpackungen setzt die neue Gesetzeslage in ihrem B2B Bestellportal unkompliziert und kundenfreundlich um.
Der Begriff des Verpackungsgesetzes spukt seit einigen Monaten durch den Einzelhandel, denn dieser ist von der neuen Gesetzeslage rund um verkaufte- und genutzte Einwegverpackungen am meisten betroffen.
Dies liegt hauptsächlich in der Ausrichtung und Definition des Erstinverkehrbringers, welche das Verpackungsgesetz vorgibt, denn als solcher gilt die Stelle, an der die Verpackungen letztlich an den Verbraucher übergehen, und von diesem entsorgt werden. Das trifft somit natürlich weitestgehend den Einzelhandel, aber auch Restaurants, Imbissbetriebe, Foodtrucks oder Lieferdienste, welche letztlich die ordnungsgemäße Lizenzierung der verwendeten Verpackungen nachweisen müssen.
Die Lizenzierung erfolgt nach Registrierung des Unternehmens, welche im Verpackungsregister LUCID der speziell geschaffenen Zentralen Stelle getätigt wird, bei einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen, welches letztlich frei gewählt werden darf.
Speziell für den Bereich der Serviceverpackungen wie z.B. Coffee to go Becher, Pizzakartons, Plastikbecher, Menüboxen, usw. wurde aber eine Sonderregelung getroffen, welche gerade die Bürokratie für kleinere Unternehmen eindämmen soll. Diese können die Lizenzierungspflicht an ihren Vorlieferanten, meist Großhändler oder Fachmärkte, abgeben.
Hier hat die Pro DP Verpackungen, ein Großhandels- und Serviceunternehmen aus Mitteldeutschland eine schnelle und unkomplizierte Lösung gefunden. Im B2B Onlineshop des Unternehmens, welcher am Markt unter Pack4Food24.de bekannt ist, können Kunden auf ein breites Sortiment an praktischen Serviceverpackungen und modernen To Go Verpackungen zugreifen, welches seit 1. Januar inklusive der entsprechenden Verpackungslizenzen in Deutschland bestellt werden können. Dieser Umstand wird auf jeder Rechnung bestätigt, so dass diese zum Nachweis bei den entsprechenden Stellen genutzt werden können. Kunden mit eigener Lizenzierung haben natürlich die Möglichkeit sich die berechneten Lizenzgebühren gutschreiben zu lassen, oder auch direkt ohne diese zu bestellen.
Auch mit diesem Service unterstreicht die Pro DP Verpackungen einmal mehr ihr Bestreben, ihren Kunden eine größtmögliche Anzahl an Lösungen für das tägliche Geschäft bequem und leistungsfähig aus einer Hand bieten zu können.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Pack4Food24.de
Herr Dennis Bauer
Heidelbergweg 9
07580 Ronneburg
Deutschlandfon ..: 0800/722543663
fax ..: 036602/2890 05
web ..: http://www.pack4food24.de
email : service@pack4food24.dePack4Food24.de ist der Onlineshop und Online Produktkatalog des Großhandelsunternehmens Pro DP Verpackungen aus Ronneburg bei Gera im Osten Thüringens. Pro DP Verpackungen ist ein Großhandelsunternehmen für den breiten Bereich der Einweg- und To Go Verpackungen, Takeaway Verpackungen, des Einweggeschirrs aber auch Hygieneprodukte und Reinigungsartikel im Gastronomie-, Fleischerei-, Bäckerei- und Imbissbedarf, sowie dem Bedarf an praktischen Einweglösungen im Lebensmittel Einzelhandel.
Durch das breite Sortiment und das umfassende Servicespektrum von der Beratung bis hin zur Individualisierung eingesetzter Verpackungen, Tragetaschen oder Servietten ist Pro DP Verpackungen der optimale Partner für Restaurants, Bars, Imbissbetriebe, Kantinen und Lebensmittelhändler, um zahlreiche Lösungen aus einer Hand zu erhalten.Pressekontakt:
Pro DP Verpackungen
Herr Dennis Bauer
Heidelbergweg 9
07580 Ronneburgfon ..: 036602/512755
web ..: http://www.pro-dp-verpackungen.de
email : info@pro-dp-verpackungen.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Pack4Food24 nimmt Kunden die Sorgen beim Verpackungsgesetz
auf News im Internet publiziert am 3. Januar 2019 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde 107 x angesehen
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