• Brandschutzprüffristen sicher einhalten –
    Brandschutzeinrichtungen und -anlagen dienen der rechtzeitigen Entdeckung, der Hemmung und der Bekämpfung von Bränden in Gebäuden und technischen Anlagen.

    BildDarüber hinaus sollen Brandschutzeinrichtung möglichst wirksam bei notwendige Evakuierungen unterstützen. Hierzu gehören unter anderen Brandmeldeanlagen und Alarmsysteme, maschinelle Anlagen zur Rauchabsaugung, automatische fest installierte Feuerlöschanlagen bis hin zum einfachen Feuerlöscher.

    Um im Falle eines Brandes das einwandfreie Funktionieren der betreffenden Brandschutzeinrichtungen und -anlagen zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen erforderlich. Hiervon können Menschenleben abhängen. Und auch Versicherungen bestehen auf entsprechend dokumentierte und von Fachleuten durchgeführte Prüfungen. Es besteht immer die Gefahr, dass bei nicht ausreichender Dokumentation der Versicherungsschutz entfällt. Letztendlich soll mit Blick auf die Kosten auch der Schaden im Brandfall möglichst minimiert werden. 

    Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfintervalle im Überblick behalten

    Der Gesetzgeber und andere Prüforgane schreiben für Brandschutzeinrichtungen und -anlagen regelmäßige Prüfungen und Wartungen vor. Als Betreiber oder Unternehmer verliert man schnell den Überblick über die prüfpflichtigen Betriebsmittel und deren Standorte, wie zum Beispiel die Feuerlöscher. Auch die Prüftermine und die Vorschriften gilt es im Blick zu behalten. Die Zuständigkeiten für die Inspektionen und Wartungen sind ebenfalls zu regeln. Ohne eine entsprechende digitale Unterstützung kommt der zuständige Sicherheitsbeauftragte schnell an seine Grenzen.

    Prüffristen- und Wartungsmanagement rechtssicher dokumentieren

    Die Brandschutzsoftware Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung kann hier voll umfänglich und professionell unterstützen. Mit dem Wartungsplaner lässt sich das Prüffristen- und Wartungsmanagement für alle prüfpflichtigen Betriebsmittel leicht organisieren und verwalten. Mit der für den Wartungsplaner entwickelten Smartphone-App können sämtliche prüfpflichtigen Betriebsmittel auch mobil erfasst werden. 

    Dokumentieren Sie die Brandschutzbegehung schnell, einfach und rechtssicherer. 
    Alle Daten zur Brandschutzbegehung sind in der Software immer und überall verfügbar.

    Des Weiteren dokumentiert die Software sämtliche Prozesse rechtssicher und grenzt Wartungen, Prüfungen und Reparaturen der prüfpflichtigen Betriebsmittel voneinander ab. Via eMail kann dann an die Prüf- und Wartungstermine automatisch erinnert werden.

    Fazit

    Auf Basis einer digitalisierten Wartungsplanung kann ein Unternehmen effizienter arbeiten und seine Produktivität entsprechend steigern. Zudem werden gesetzliche Vorschriften automatisiert rechtssicher eingehalten. Die Prüfberichte müssen nicht erst aus verschiedenen Ordnern zusammengesucht werden. Mit dem Wartungsplaner sind alle Nachweise und damit für alle Zuständigen transparent an einem Ort gespeichert. Externe Prüfungen stellen damit kein Problem mehr dar. 

    Im Internet finden Sie unter https://www.Wartungsplaner.de/ zahlreiche Informationen und nützliche Tipps zum Thema Wartungsplanung und Prüffristenmanagement  von Brandschutzeinrichtungen – Feuerlöschern, Brandschutzbegehung , Brandschutzprüfung

     

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Hoppe Unternehmensberatung
    Herr Ulrich Hoppe
    Seligenstädter Grund 8
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    Deutschland

    fon ..: 0610465327
    fax ..: 0610467705
    web ..: https://www.Wartungsplaner.ch
    email : info@hoppe-net.de

    Die Hoppe Unternehmensberatung gehört zu den bekanntesten deutschen Anbietern von Software Wartungsplaner – Instandhaltungssoftware für das Wartungsmanagement und der Inventarisierungssoftware

    Hinweis:
    Die HOPPE Wartungsplaner wurde mit den Innovationspreis „Best of IT“ der Initiative Mittelstand ausgezeichnet. Weiterhin wurde die Software mit dem Industriepreis prämiert.

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    Prüftermine der Brandschutzeinrichtung im Betrieb mit einer Brandschutzsoftware planen

    auf News im Internet publiziert am 24. Oktober 2022 in der Rubrik Presse - News
    Artikel wurde 53 x angesehen
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