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Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH erklärt die Einschränkung einer Bankvollmacht für Ehegatten bei zweckgebundenem Konto.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 31.05.2017 (13 WF 435/17) folgenden Fall entschieden:
Ein Ehegatte hatte den anderen für sein Einzelkonto bevollmächtigt, so darf der Bevollmächtigte von der Vollmacht während des ehelichen Zusammenlebens zum Zwecke der allgemeinen Lebensführung Gebrauch machen, ohne dass er später Rückforderungsansprüchen des Ehegatten ausgesetzt ist.
Handelt es sich jedoch, wie in dem vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall, um ein Konto, das ausschließlich aus einem Baudarlehen gespeist wird, kann der Kontoinhaber eine zweckfremde Abhebung des bevollmächtigten Ehegatten von diesem zurückfordern.
Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, wie u.a. zum Thema Ehevertrag, Scheidung, Sorgerecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.
Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.
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Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Christoph Wolters
Bahnhofstr. 100
82166 Gräfelfing
Deutschlandfon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 0 89 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de/
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.deDie Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.
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Thema Familienrecht: Einschränkung einer Bankvollmacht für Ehegatten bei zweckgebundenem Konto
auf News im Internet publiziert am 17. Juli 2024 in der Rubrik Presse - News
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