-
Widerruf möglich
Dem Fall zugrunde liegt der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit dem in Liechtenstein ansässigen Lebensversicherer im Jahre 2013. Die vereinbarte Einmalprämie belief sich auf Euro 500.000 und wurde im Oktober 2013 an die Lebensversicherung gezahlt. Ein Vermögensverwalter wählte Vermögensanlagen aus, die von der Liechtensteiner Lebensversicherung im eigenem Namen auf Rechnung der von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten Klägerin erworben wurden. Weite Teile der Anlage werden von der Klägerin als wertlos angesehen. Mit anwaltlichen Schreiben widerrief die Klägerin am 4. Januar 2017 den Versicherungsvertrag und berief sich auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Das Landgericht Frankfurt am Main und hier die 23. Zivilkammer hat sich der diesbezüglichen Auffassung der Klägerin angeschlossen und festgestellt, dass die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung von rund EUR 460.000 aus §§ 9 Abs. 1, 152 Abs. 2 VVG besitzt (LG Frankfurt, Urt. v. 01.08.2019, 2-23 O 399/172). Der Vertrag unterliege deutschem Recht. Die Klägerin hatte den Lebensversicherungsvertrag nach Auffassung des Landgerichts wirksam widerrufen, da die Widerrufsfrist auch im Jahre 2017 noch nicht in Lauf gesetzt wurde. Entgegen § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG enthalte die Belehrung keine Information über die Rechtsfolgen des Widerrufs. Fehle diese Belehrung, beginne die Widerrufsfrist nicht. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 VVG hat die Beklagte Lebensversicherung den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, außerdem nach 9 Abs. 1 Satz 2 VVG die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien. In Fällen mit gezahlter Einmalprämie ist, wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten ist, rechnerisch auf die bei Vertragsschluss zu erwartende Vertragsdauer abzustellen. Diese erwartbare Vertragsdauer ergibt sich bei Lebensversicherungen aus der statistischen Lebenserwartung der versicherten Person im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ausgehend von der hier relevanten Lebenserwartung der versicherten Person (ca. 36 Jahre) stand der Versicherung lediglich ein sehr kleiner Anteil der Einmalprämie zu. Die für die außergerichtliche Vertretung und die Prozessführung verantwortlichen Anwälte Andreas Müller und Matthias Schröder (LSS Rechtsanwälte) sind mit dem Ausgang des Verfahrens äußerst zufrieden. Fondsgebundene Lebensversicherungen aus Liechtenstein werden teilweise für die Altersvorsorge und wegen vermeintlicher steuerlicher Vorteile erworben. „Wir empfehlen jedem Interessenten sich vor Abschluss des Vertrages genau anzusehen, wie die gezahlten Prämien angelegt werden. Im hier interessierenden Fall wurde die Prämie vom Verwalter zu rund 80 % in ein bestenfalls als Ramschanleihe zu bezeichnendes Wertpapier angelegt“, sagt der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Matthias Schröder. Kunden können ihre Vertragsunterlagen auf die Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben durch Experten prüfen lassen und ggf. noch heute ihre Rechte geltend machen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
Deutschlandfon ..: 06921936560
web ..: http://www.lss-partner.de
email : schroeder@lss-partner.dePressekontakt:
LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurtfon ..: 06921936560
web ..: http://www.lss-partner.de
email : schroeder@lss-partner.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Liechtensteiner Lebensversicherung zur Zahlung von rund 460.000 EUR
auf News im Internet publiziert am 8. August 2019 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde 78 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-im-Internet.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
News im Web, News, News lesen, informieren, News schreiben
News die ankommen, im Web, News im Internet, Nachrichten
News veröffentlichen, Werbung online, Pressemitteilungen
Content Plattform, Imagewerbung, Pressemitteilungen lesen, Pressetexte
Pressemitteilung, Pressetexte schreiben, Pressemitteilung schreiben
Öffentlichkeitsarbeit, Public Relation, Pressearbeit
Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Liechtensteiner Lebensversicherung zur Zahlung von rund 460.000 EUR
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 48 Sekunden
News-ID 91186
suchen auf News im Internet
News im Internet – neuer Content
- Karbon-X und Drax Group gehen Partnerschaft für einen bedeutenden Fortschritt auf dem Carbon-Removal-Markt ein
- Immobilienmakler Köln Porz: KIC Immobilien ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für Immobilien
- Horse Vitality Company : Hochwertiges Pferdefutter für die optimale Gesundheit Ihrer Vierbeiner
- HEALWELL AI gibt Finanzergebnisse für 4. Quartal und Geschäftsjahr 2023 bekannt
- Die neue TrendMiner-Version 2024.R1 bietet neue Event-Analytics-Funktionen zur Steigerung der betrieblichen Flexibilität und Rentabilität
- Vizsla Silver vereinbart den Erwerb eines neu konsolidierten, ehemals produzierenden Silberdistrikts im aufstrebenden silber-goldreichen Panuco-San Dimas-Korridor in Mexiko
- Trading.de verleiht Brokervergleich Award an GBE Brokers
- SYZYGY GROUP bestätigt vorläufige Zahlen: Umsatzerlöse steigen um 2 Prozent auf EUR 71,7 Mio. – operative EBIT-Marge beträgt rund 7 Prozent
News im Internet veröffentlichen
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Internet (online PR). Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News im Internet manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "News im Internet" erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
News im Internet manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "News im Internet" erscheinen. Testen Sie den Presseverteiler kostenlos.
News im Internet – Archiv
News im Internet